Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Leipzig vom 08.10.2024 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die - wie Gesamtschuldner - von der Beklagten zu 1) und Beklagten zu 2 an die Klägerin aufgrund des rechtskräftigen Versäumnisurteils des Landgerichts Leipzig vom 10.05.2022, des rechtskräftigen Endurteils des Landgerichts Leipzig vom 05.04.2024 und des rechtswirksamen Beschlusses des OLG Dresden vom 26.08.2024 zu erstattenden Kosten werden einschließlich Gerichtskosten des selbstständigen Beweisverfahrens zu Az.:
58.251,20 €
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