BSG - Urteil vom 14.11.2024
B 1 KR 29/23 R
Normen:
SGB V § 109 Abs. 4 S. 3;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 03.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KR 5440/16
LSG Baden-Württemberg, vom 23.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 KR 35/21

Entstehen der Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse unmittelbar mit Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes

BSG, Urteil vom 14.11.2024 - Aktenzeichen B 1 KR 29/23 R

DRsp Nr. 2025/578

Entstehen der Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse unmittelbar mit Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes

Der im Operationen- und Prozedurenschlüssel zur Qualifizierung einer bestimmten Methode der diagnostischen Bronchoskopie verwendete Begriff des starren Instruments umfasst nach seinem allgemeinsprachlichen Begriffskern kein bloß lumenstarres Instrument, das der Länge nach biegsam ist.

Bei dem zur diagnostischen Bronchoskopie verwendeten Bronchoflex Tubus handelt es sich nicht um ein "starres Instrument" im Sinne des OPS 1-620.10, unter dem ein nicht verformbares und nicht biegsames Instrument zu verstehen ist. Der Bronchoflex Tubus ist hingegen ein schlauchartiges Instrument, durch den ein flexibles Bronchoskop durch die Luftröhre in die Lunge geführt wird.

Tenor

Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. Oktober 2023 und des Sozialgerichts Stuttgart vom 3. Dezember 2020 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen.

Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2279,96 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 109 Abs. 4 S. 3;

Gründe

I

Die Beteiligten streiten über die Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung.