FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.12.2006 - Aktenzeichen 2 KO 189/06
DRsp Nr. 2007/782
Entstehen einer Erledigungsgebühr
1. Eine Erledigungsgebühr nach VV 1002 entsteht nur, wenn eine besondere, über die bereits mit der Verfahrensgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung der Klage hinausgehende, auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne streitige Entscheidung gerichtete Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten vorliegt.2. VV 1002 besitzt keinen neuen Regelungsinhalt, der von dem der Vergütungsvorschrift des § 24BRAGO abweichen würde, so dass die bisherige Rechtsprechung zum § 24BRAGO weiterhin zu berücksichtigen ist.