I. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Leipzig vom 30.10.2024,
Die von der Klägerin an den Beklagten zu 6 aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses des Landgerichts Leipzig vom 28.03.2024 zu erstattenden Kosten werden auf 1.141,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.03.2024 festgesetzt.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu 6 zu tragen.
I.
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