LAG Chemnitz - Urteil vom 27.04.2023
9 Sa 157/21
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, vom 03.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1674/20

Entstehen von Urlaubsansprüchen einer Schwangeren auch während eines Beschäftigungsverbots hinsichtlich eines Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

LAG Chemnitz, Urteil vom 27.04.2023 - Aktenzeichen 9 Sa 157/21

DRsp Nr. 2024/9370

Entstehen von Urlaubsansprüchen einer Schwangeren auch während eines Beschäftigungsverbots hinsichtlich eines Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

1. Gemäß § 24 S. 1 MuSchG gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten mit der Folge, dass Urlaubsansprüche auch während eines Beschäftigungsverbots entstehen. 2. Die Übertragungsregelung des § 24 S. 2 MuSchG gilt auch dann, wenn die Schwangere mehrfach einem Beschäftigungsverbot unterliegt, weil ein zwischenzeitliches Beschäftigungsverbot geendet hat.

Tenor

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 03.03.2021 - 4 Ca 1674/20 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Urlaubsabgeltung i. H. v. 13.126,72 EUR brutto.

Die Parteien waren zuletzt durch einen Arbeitsvertrag vom 06.12.2016 verbunden, demzufolge die Klägerin beim Beklagten ab dem 08.02.2017 als Zahnärztin zu einem monatlichen Bruttoverdienst i. H. v. 4.182,62 EUR eingestellt wurde.