1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 08. Mai 2024, Aktenzeichen
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung in Höhe von 6.822,09 €€ brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31. Oktober 2024 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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