Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 14.03.2024 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.000 € festgesetzt.
Im Streit steht der sozialversicherungsrechtliche Status der Beigeladenen in ihrer Tätigkeit für die Klägerin, einer kreisfreien Gemeinde, ab Mai 2020.
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