LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.01.2025
L 5 BA 1266/24
Normen:
BestattVO § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 14.03.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 13 BA 1332/22

Erbringen der zweiten Leichenschau als eine hoheitliche Tätigkeit eines Arztes in der Rechtsform der Beleihung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2025 - Aktenzeichen L 5 BA 1266/24

DRsp Nr. 2025/1379

Erbringen der zweiten Leichenschau als eine hoheitliche Tätigkeit eines Arztes in der Rechtsform der Beleihung

Die von einem Arzt aufgrund einer Ermächtigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BestattVO des Landes Baden-Württemberg erbrachte zweite Leichenschau (als Voraussetzung für die polizeiliche Erlaubnis einer Feuerbestattung) ist eine hoheitliche Tätigkeit in der Rechtsform der Beleihung, was gegen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis spricht.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 14.03.2024 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BestattVO § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 3;

Tatbestand

Im Streit steht der sozialversicherungsrechtliche Status der Beigeladenen in ihrer Tätigkeit für die Klägerin, einer kreisfreien Gemeinde, ab Mai 2020.