Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die erbschaftsteuerliche Privilegierung einer vom Kläger von Todes wegen erworbenen Immobilie als Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz [ErbStG]).
Der Kläger ist Alleinerbe nach seiner am ... 2020 in C... verstorbenen Mutter (Erblasserin). Zum Nachlass der Erblasserin gehören eine in C..., B...-allee belegene Eigentumswohnung sowie ein Miteigentumsanteil von 50 % an einer in C..., D...-straße belegenen Eigentumswohnung. Beide Immobilien sind ca. 130 Meter voneinander entfernt.
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