FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.12.2024
14 K 14131/22
Normen:
ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c;

Erbschaftsteuerliche Privilegierung einer von Todes wegen erworbenen Immobilie als Familienheim

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2024 - Aktenzeichen 14 K 14131/22

DRsp Nr. 2025/2628

Erbschaftsteuerliche Privilegierung einer von Todes wegen erworbenen Immobilie als Familienheim

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die erbschaftsteuerliche Privilegierung einer vom Kläger von Todes wegen erworbenen Immobilie als Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz [ErbStG]).

Der Kläger ist Alleinerbe nach seiner am ... 2020 in C... verstorbenen Mutter (Erblasserin). Zum Nachlass der Erblasserin gehören eine in C..., B...-allee belegene Eigentumswohnung sowie ein Miteigentumsanteil von 50 % an einer in C..., D...-straße belegenen Eigentumswohnung. Beide Immobilien sind ca. 130 Meter voneinander entfernt.