1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.02.2025 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Verringerung der Arbeitszeit der Klägerin von 83,33 % auf 80,82 %.
- - - I. II.|
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