Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 08.01.2026 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stendal vom 22.12.2025 (
Die Anschlussbeschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird als unzulässig verworfen.
Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten hat die Kosten seiner Beschwerde zu tragen; der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat die Kosten seiner Anschlussbeschwerde zu tragen.
I.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|