Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers gegen den Streitwertfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück - Berichterstatterin der 3. Kammer - vom 7. Oktober 2025 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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