1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4. Die Berufung wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert wird auf 50.000 € festgesetzt.
Die am xxxxxxxxxx geborene Klägerin ist am xx.xx.2010 als Rechtsanwältin zugelassen worden.
1. 2.|
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