Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das seinem Prozessbevollmächtigten am 20. November 2025 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs der Freien und Hansestadt Hamburg wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
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