Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 30.06.2023 abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin darüber hinaus einen weiteren Betrag in Höhe von 6.489,07 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.08.2019 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird endgültig in Höhe von 6.489,07 € festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
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