Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Cottbus vom 09.09.2024, Az.
I.
Der Beschwerdeführer wendet sich aus eigenem Recht gegen die Streitwertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz durch das Landgericht.
In der Sache nahm der Kläger die Beklagte als Betreiberin eines sozialen Netzwerks wegen eines Datenschutzvorfalls im Jahr 2019 in Anspruch. Er stellte folgende Anträge:
1. 2. 3. 4. a. b. 5.
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