Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. September 2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Trier wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der als Beamter im Dienst des beklagten Landes stehende Kläger begehrt im hiesigen Verfahren nach Abtrennung eines vorausgehenden Zeitabschnitts noch die Feststellung, dass seine Nettobesoldung im Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis 31. Dezember 2016 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|