Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. September 2020 -
Von den Gerichtskosten der Berufung hat die Klägerin 57% und die Beklagte zu 1) 43% zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Berufung der Klägerin hat die Beklagte zu 1) zu 43% zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) der Berufung hat die Klägerin voll zu tragen, die der Beklagten zu 1) zu 39%. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Die Revision wird zugelassen.
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