FG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.12.2024
11 K 341/23
Normen:
EStG § 63; AO § 8; EStG § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Erfordernis eines inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts für einen Anspruch auf Kindergeld

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2024 - Aktenzeichen 11 K 341/23

DRsp Nr. 2025/3149

Erfordernis eines inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts für einen Anspruch auf Kindergeld

1. Ausnahmsweise kann ein in einem Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staat geborenes Kind bereits von Geburt an den inländischen Familienwohnsitz der Eltern als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch teilen. 2. Dies gilt aber nur, wenn das Kind den Wohnsitz seiner Eltern im Inland aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nur kurzfristig nicht aufsuchen kann. Ein Zeitraum von acht Monaten ist aber nicht kurzfristig.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 63; AO § 8; EStG § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klägerin für ihren in [Nicht-EU und Nicht-EWR-Staat] geborenen Sohn Kind A einen Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) bereits ab seiner Geburt oder erst ab dem Monat seiner Einreise ins Inland hat.

Die Klägerin ist die Mutter des am XX. August 2022 in der Stadt B [Nicht-EU und Nicht-EWR-Staat] geborenen Kind A. Der Vater des Kindes ist Herr C. Dieser betrieb nach seinen eigenen Angaben im Streitzeitraum in der Stadt D (Deutschland) ein Einzelunternehmen, in dessen Rahmen er (...).