1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die Klägerin für ihren in [Nicht-EU und Nicht-EWR-Staat] geborenen Sohn Kind A einen Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) bereits ab seiner Geburt oder erst ab dem Monat seiner Einreise ins Inland hat.
Die Klägerin ist die Mutter des am XX. August 2022 in der Stadt B [Nicht-EU und Nicht-EWR-Staat] geborenen Kind A. Der Vater des Kindes ist Herr C. Dieser betrieb nach seinen eigenen Angaben im Streitzeitraum in der Stadt D (Deutschland) ein Einzelunternehmen, in dessen Rahmen er (...).
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