ArbG Frankfurt/Main, vom 23.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 5955/22
LAG Frankfurt/Main, vom 17.04.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 808/23
Erfüllung des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf einen Arbeitgeberzuschuss; Weiterleitung des geschuldeten Betrags an die betreffende Versorgungseinrichtung
BAG, Urteil vom 24.06.2025 - Aktenzeichen 3 AZR 158/24
DRsp Nr. 2025/13905
Erfüllung des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf einen Arbeitgeberzuschuss; Weiterleitung des geschuldeten Betrags an die betreffende Versorgungseinrichtung
Bei einer Geldschuld, die in eine Direktversicherung des Arbeitnehmers zu leisten ist, wird die geschuldete Leistung mangels anderer Vereinbarungen bewirkt, wenn der Arbeitgeber den Geldbetrag, den der Arbeitnehmer beanspruchen kann, in die Direktversicherung überweist. Die Erfüllung des Anspruchs tritt dann als objektive Folge der Leistungsbewirkung ein. Dies gilt auch für einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1aBetrAVG.Orientierungssätze:1. Es bedarf grundsätzlich keiner Vereinbarung der Parteien, um die Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1aBetrAVG zu bewirken, wenn der Arbeitgeber den geschuldeten Betrag an die betreffende Versorgungseinrichtung weitergeleitet hat (Rn. 16).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.