LAG Niedersachsen - Urteil vom 11.11.2024
15 SLa 269/24
Normen:
BGB § 611a Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Hameln, vom 21.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 296/23

Ergänzende Vertragsauslegung des Entsendungsvertrages hinsichtlich Rückzahlung einer Steuererstattung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.11.2024 - Aktenzeichen 15 SLa 269/24

DRsp Nr. 2025/647

Ergänzende Vertragsauslegung des Entsendungsvertrages hinsichtlich Rückzahlung einer Steuererstattung

1. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung der vom französischen Finanzamt erstatteten Einkommensteuer aus einer ergänzenden Vertragsauslegung des Entsendungsvertrags. 2. Die ergänzende Vertragsauslegung setzt eine planwidrige Regelungslücke voraus.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 21.02.2024 - 3 Ca 296/23 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611a Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche.

Der Beklagte war bei der Klägerin aufgrund eines Dienstvertrages vom 09.01.2014 ab dem 01.02.2014 beschäftigt. Unter dem 21.01.2014 schlossen die Parteien, die Beklagte noch firmierend unter Ihrem damaligen Namen "H. GmbH", einen Entsendungsvertrag, nach dem der Beklagte als "Directeur Industriel" zu der Firma D. nach Frankreich entsandt wurde. Der Entsendungsvertrag lautete auszugsweise:

"7. Steuern

7.1

Besteht eine Steuerpflicht in Deutschland, wird H. die Lohnsteuer unmittelbar an das Finanzamt abführen

7.2