Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge.
Die Klägerin ist als Rechtsanwältin selbständig tätig. Für das III. Quartal 2010 meldete sie Umsatzsteuer (USt) i.H.v. xxx,xx EUR an, welche am 10.11.2010 fällig war. Über den Betrag schrieb sie einen Scheck aus, der am 08.11.2010 beim Finanzamt einging und am 10.11.2010 einem Konto der Finanzverwaltung gutgeschrieben wurde.
Nachdem die Klägerin eine Mahnung über einen Säumniszuschlag von x,xx EUR erhalten hatte, beantragte sie den Erlass eines Abrechnungsbescheids.
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