Die Änderungsbescheide über Einkommensteuer für 2016 und für 2017, jeweils vom ... und in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ..., werden insoweit geändert, dass die der Besteuerung zugrunde gelegten Einkünfte der Klägerin aus Land- und Forstwirtschaft im Einkommensteuerbescheid für 2016 von ... Euro um ... Euro auf ... Euro und im Einkommensteuerbescheid für 2017 von ... Euro um ... Euro auf ... Euro reduziert werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Die Entscheidung ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. von 110 v. H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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