I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 13. Februar 2024 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Erhöhung der Betriebsrente des Klägers ab dem 1. Juli 2023.
1. 2.
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