Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird in Abänderung des Beschlusses vom 21.11.2025 auf 10.948,40 € festgesetzt.
Der weitergehende Antrag der Klagepartei wird zurückgewiesen.
I.
Das Landgericht Ingolstadt hat die Beklagte mit Endurteil vom 10.11.2023 zur Zahlung von 500,00 € nebst Zinsen verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen.
Die Klagepartei hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt und in der Berufungsbegründung vom 20.03.2024 beantragt,
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Ingolstadt vom 10.11.2023 (
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