Die Erinnerung des Antragsgegners gegen die Kostenrechnung des Oberlandesgerichts Karlsruhe - Zivilsenate in Freiburg - vom 08.10.2025 wird zurückgewiesen.
I.
Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Erinnerung gegen die Erhebung von Gerichtskosten in einem Beschwerdeverfahren in einer Folgesache Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund.
Antragstellerin und Antragsgegner hatten 2011 geheiratet. Der Scheidungsantrag wurde 2024 zugestellt. Beide Ehegatten haben während der Ehezeit jeweils Anrechte bei der G. erworben.
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