LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 23.10.2024
L 11 KR 427/22 KH
Normen:
SGB V § 109 Abs. 4 S. 3;
Vorinstanzen:
SG Münster, vom 10.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KR 833/16

Erlöschen des Anspruchs auf Vergütung der stationären Krankenhausbehandlung eines Versicherten durch Erfüllung

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.10.2024 - Aktenzeichen L 11 KR 427/22 KH

DRsp Nr. 2025/2094

Erlöschen des Anspruchs auf Vergütung der stationären Krankenhausbehandlung eines Versicherten durch Erfüllung

Der entsprechenden Anwendung von § 362 BGB im Hinblick auf das Erlöschen eines Anspruchs auf Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung durch Aufrechnung steht nicht entgegen, dass sie nicht "mit den Vorgaben des § 70 und den übrigen Aufgaben und Pflichten der Beteiligten nach diesem Kapitel vereinbar" wäre. Die Auffassung, eine Aufrechnung diene "allein der Erleichterung der Bearbeitung durch die Beklagte", dürfe aber nicht die "hiermit verbundene Beteiligung Dritter an einer gerichtlichen Auseinandersetzung" zur Folge haben, ist mit der Regelungssystematik unvereinbar.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 10. Mai 2022 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Streitwert wird auf 7.726,00 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 109 Abs. 4 S. 3;

Tatbestand

Streitig ist die Vergütung von stationärer Krankenhausbehandlung.

Der Kläger betreibt ein zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter zugelassenes Krankenhaus. In diesem wurde die bei der Beklagten versicherte, 0000 geborene F. (im Folgenden: Versicherte) in der Zeit vom 00.00.0000 bis zum 00.00.0000 teilstationär behandelt.