Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 10. Mai 2022 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 7.726,00 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Vergütung von stationärer Krankenhausbehandlung.
Der Kläger betreibt ein zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter zugelassenes Krankenhaus. In diesem wurde die bei der Beklagten versicherte, 0000 geborene F. (im Folgenden: Versicherte) in der Zeit vom 00.00.0000 bis zum 00.00.0000 teilstationär behandelt.
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