LSG Hessen - Urteil vom 03.04.2025
L 8 KR 221/23
Normen:
SGB V § 109 Abs. 6 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Kassel, vom 13.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 KR 352/22

Erlöschen des Anspruchs eines Krankenhausträgers gegen die Krankenkasse auf Zahlung weiterer Krankenhausvergütung hinsichtlich Aufrechnung

LSG Hessen, Urteil vom 03.04.2025 - Aktenzeichen L 8 KR 221/23

DRsp Nr. 2025/8006

Erlöschen des Anspruchs eines Krankenhausträgers gegen die Krankenkasse auf Zahlung weiterer Krankenhausvergütung hinsichtlich Aufrechnung

Ein Vergütungsanspruch des Krankenhausträgers ist erloschen, soweit der Krankenkasse aus dem streitigen Behandlungsfall ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch i.H.d. Klageforderung zustand, den sie auf zulässige Weise im Wege der Aufrechnung mit anderen, unstreitigen Forderungen des Trägers aus anderen Behandlungsfällen geltend gemacht hat. Das gesetzliche Aufrechnungsverbot in § 109 Abs. 6 S. 1 SGB V findet erst für Forderungen von Krankenhäusern aufgrund der Versorgung von ab dem 01.01.2020 aufgenommenen Patienten Anwendung. Der MDK ist im Rahmen einer Prüfung im schriftlichen Verfahren berechtigt, die Übersendung von Kopien derjenigen Unterlagen anzufordern, die er zur Beurteilung von Voraussetzungen, Art. und Umfang der Leistung sowie zur Prüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung benötigt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 13. Juli 2023 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 109 Abs. 6 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um einen Krankenhausvergütungsanspruch.