1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt Auskünfte sowie Akteneinsicht nach Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die Klägerin betreibt ein Unternehmen zur Stromerzeugung. Zuständig für die Besteuerung der Klägerin ist der Beklagte, das Finanzamt (FA).
1. 2.|
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