LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 01.04.2025
2 SLa 85/24
Normen:
BGB § 362 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 06.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 878/23

Erlöschen des Überstundenvergütungsanspruchs durch Erfüllung i.R.e. sog. Schwarzgeldabrede

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.04.2025 - Aktenzeichen 2 SLa 85/24

DRsp Nr. 2025/11930

Erlöschen des Überstundenvergütungsanspruchs durch Erfüllung i.R.e. sog. Schwarzgeldabrede

Der Überstundenvergütungsanspruch ist auch bei einer aufgrund einer sog. Schwarzgeldabrede über die Überstundenleistung in bar durch Erfüllung derselben i.S.d. § 362 Abs. 1 BGB erloschen.

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06.02.2024 - 3 Ca 878/23 - abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) hat der Kläger zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 362 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Überstundenvergütungsansprüche.