Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. Mai 2024 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1943,47 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten darüber, ob der Vergütungsanspruch für eine Krankenhausbehandlung im Wege der Aufrechnung erloschen ist.
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