1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schweinfurt vom 02.05.2024, Az.
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
4. Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 150,00 € festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner und Beschwerdeführer (im Folgenden: Antragsgegner) wendet sich gegen eine vom Erstgericht ausgesprochene Ermächtigung zur Einsichtnahme in die Bücher und Schriften einer liquidierten GmbH.
Am 19.09.2023 war eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Handelsregister gelöscht worden. Die Antragstellerin beantragte unter Vorlage eines Auftrags aus dem Jahr 2021 sowie einer damit korrespondierenden Rechnung aus dem Jahre 2022 die Einsichtnahme in die Bücher und Schriften des Liquidators und Verwahrers, des Antragsgegners.
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