VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 12.02.2025
14 S 1449/24
Normen:
LHO § 53; GG Art. 3 Abs. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 26.07.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 3450/22

Ermessenspraxis bei der Gewährung von Billigkeitsleistungen als sog. Dezemberhilfen während der Corona-Pandemie; Umsätze eines Sportwettenvermittlers

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.2025 - Aktenzeichen 14 S 1449/24

DRsp Nr. 2025/2675

Ermessenspraxis bei der Gewährung von Billigkeitsleistungen als sog. Dezemberhilfen während der Corona-Pandemie; Umsätze eines Sportwettenvermittlers

Zur Ermessenspraxis bei der Gewährung von Billigkeitsleistungen (hier sog. Dezemberhilfen während der Corona-Pandemie), diese nur nach den im Inland steuerbaren Umsätzen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG zu bemessen (hier Umsätze eines Sportwettenvermittlers).

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. Juli 2024 - 14 K 3450/22 - wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwe rt für das Zulassungsverfahren wird auf 158.127,75 Euro festgesetzt.

Normenkette:

LHO § 53; GG Art. 3 Abs. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe