FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.03.2025
7 K 7270/14
Normen:
EStG § 4 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 3 S. 1;

Ermittlung der Einkünfte einer Gesellschaft luxemburgischen Rechts im Wege des Bestandsvergleichs oder im Wege der Einnahmen-Überschussrechnung; Feststellung einer Gewinnerzielungsabsicht

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.03.2025 - Aktenzeichen 7 K 7270/14

DRsp Nr. 2025/5211

Ermittlung der Einkünfte einer Gesellschaft luxemburgischen Rechts im Wege des Bestandsvergleichs oder im Wege der Einnahmen-Überschussrechnung; Feststellung einer Gewinnerzielungsabsicht

Dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte einer Gesellschaft luxemburgischen Rechts sind nach den Grundsätzen des Bestandsvergleichs gemäß § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln.

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung vom 23.02.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.09.2014 verpflichtet, die nach dem DBA Luxemburg steuerfreien und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden gewerblichen Einkünfte der B... S.e.c.s. auf -69.617,50 € festzustellen und in Höhe von -36.897,28 € dem Beigeladenen zu 1. und in Höhe von -32.720,23 € dem Beigeladenen zu 2. zuzurechnen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, auch soweit sie auf das Revisionsverfahren entfallen, sind nicht erstattungsfähig.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 3 S. 1;

Tatbestand