Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 5. April 2016
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I. Streitig ist, ob bei der Berechnung der Opfergrenze eine monatsbezogene Betrachtungsweise angezeigt ist, wenn der Steuerpflichtige für ein Kind nicht ganzjährig Anspruch auf Kindergeld hat.
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