Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 12.10.2021 - 2 K 667/21 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht München zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erzielte im Streitjahr (2019) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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