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Der Kläger begehrt für die Zeit vom 1. Mai 1995 bis 30. Juni 1996 einen Zuschuß zu seinem nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) zu entrichtenden Beitrag.
Der Kläger war unverheiratet und betrieb seit 1990 ein landwirtschaftliches Unternehmen. Er war ab 1. Juli 1993 buchführungspflichtig und bewirtschaftete zum 1. Juli 1994 in der Kulturart Landwirtschaft eine Fläche von 57,10 ha sowie in der Kulturart Sonderkulturen eine Fläche von 0,80 ha. Der Wirtschaftswert des Betriebs mit einer Haus- und Hoffläche von 0,15 ha betrug - ebenfalls zum 1. Juli 1994 - DM 78.298,42.
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