I. Die Beschwerden der Antragsteller 4, 5, 18, 20, 23, 29 bis 38, 40 bis 43, 46 bis 49 und 52 bis 58 gegen den Beschluss der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 13. August 2019 werden
zurückgewiesen.
II. Die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 13. August 2019 wird
zurückgewiesen.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|