Die Streitwertbeschwerde des Klägervertreters gegen die im Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 6.6.2024 enthaltene Streitwertbeschwerde wird zurückgewiesen. Die in diesem Urteil enthaltene Streitwertfestsetzung wird von Amts abgeändert, der Streitwert wird auf insgesamt
7500,- €
festgesetzt.
I.
1. 2. 3. 4. 5. a. b. c. d. e. f. g. 6. a. b. c. d. e. f. g.|
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