OLG Karlsruhe - Urteil vom 11.02.2025
17 UKl 1/24
Normen:
BGB § 133; BGB § 339 S. 2;
Fundstellen:
WM 2025, 884

Ermittlung des Umfangs der Unterlassungsverpflichtungen aus den Erklärungen durch Auslegung; Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Vertragsstrafe durch Anrufung einer unzuständigen Gütestelle

OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.02.2025 - Aktenzeichen 17 UKl 1/24

DRsp Nr. 2025/4972

Ermittlung des Umfangs der Unterlassungsverpflichtungen aus den Erklärungen durch Auslegung; Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Vertragsstrafe durch Anrufung einer unzuständigen Gütestelle

1. Eine Bank verstößt nicht gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die die Verwendung einer Entgeltklausel ohne einschränkenden Zusatz lediglich im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen verbietet, wenn sie eine solche Klausel in Entgeltinformationen verwendet, aus denen deutlich hervorgeht, dass es sich um eine vorvertraglich erteilte Information über Entgelte handelt, die der Vergleichbarkeit des Angebots mit anderen Konten dient, und dass die maßgeblichen, vollständigen Angaben dem jeweils aktuellen Preisaushang sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis entnommen werden können. 2. Zur Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Vertragsstrafe durch Anrufung einer unzuständigen Gütestelle.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 339 S. 2;

Tatbestand

- - - 1. 2. 3.