Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 1. August 2025 aufgehoben. Dem Kläger wird für das Klageverfahren S
Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Der Beschwerdeführer und Kläger (im Folgenden: Kläger) wendet sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren, in dem er eine ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation begehrt.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|