Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Begründung des Amtsgerichts zur Nichtberücksichtigung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten bei der Kostenentscheidung ist nicht nachvollziehbar und daher willkürlich (1.). Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch unzulässig (2.).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|