Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin vom 27.11.2024, Az.
Auf die Anschlussberufung wird unter teilweiser Abänderung des vorgenannten Urteils die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 648,13 € zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf einen Gebührenwert bis 19.000 € und - in Abänderung der landgerichtlichen Festsetzung - für das erstinstanzliche Verfahren auf einen Gebührenwert bis 80.000 € festgesetzt.
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