Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Detmold vom 05.05.2023 (
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.610,60 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren (noch) um den Ersatz von Kosten für einen Änderungsantrag sowie erstinstanzlich hilfswiderklagend geltend gemachte Ansprüche, insoweit insbesondere um die Frage, inwiefern diese Ansprüche klägerseits anerkannt worden sind oder nicht.
1. 2. 1. 2.|
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