OLG Brandenburg - Beschluss vom 06.02.2025
12 U 9/25
Normen:
BGB § 134; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 04.12.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 292/23

Ersatz von Spielverlusten aus der Teilnahme an angebotenen Online-Glücksspielen auf den Internetdomains; Nichtigkeit des Vertrags der Parteien über die Durchführung von Glücksspielen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.02.2025 - Aktenzeichen 12 U 9/25

DRsp Nr. 2025/5813

Ersatz von Spielverlusten aus der Teilnahme an angebotenen Online-Glücksspielen auf den Internetdomains; Nichtigkeit des Vertrags der Parteien über die Durchführung von Glücksspielen

1. Ein Spieler hat Anspruch auf Rückzahlung seiner Spieleinsätze aus Bereicherungsrecht, da der Glücksspielbetreiber keine Erlaubnis zur Durchführung von Online-Automatenspielen gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV 2021 hat. 2. Die Rückforderung der Spieleinsätze ist nicht nach dem § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen, da dem Spieler kein bewusster Gesetzesverstoß nachgewiesen werden konnte.

Tenor

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 04.12.2024 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin, Az. 6 O 292/23, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

2. Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

Normenkette:

BGB § 134; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin begehrt den Ersatz von Spielverlusten aus der Teilnahme an von der Beklagten angebotenen Online-Glücksspielen auf den Internetdomains www.... und www.... im Zeitraum von September 2021 bis Juni 2023 in Höhe von 46.832 €.