1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 04.12.2024 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin, Az.
2. Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Die Klägerin begehrt den Ersatz von Spielverlusten aus der Teilnahme an von der Beklagten angebotenen Online-Glücksspielen auf den Internetdomains www.... und www.... im Zeitraum von September 2021 bis Juni 2023 in Höhe von 46.832 €.
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