1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 11.03.2025 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin, Az.
2. Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
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