OLG Brandenburg - Beschluss vom 03.06.2025
12 U 49/25
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 284; GlüStV 2021 § 4 Abs. 1; GlüStV 2021 § 4 Abs. 4; BGB § 134;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 11.03.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 39/23

Ersatz von Spielverlusten aus der Teilnahme an Online-Glücksspielen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2025 - Aktenzeichen 12 U 49/25

DRsp Nr. 2025/10775

Ersatz von Spielverlusten aus der Teilnahme an Online-Glücksspielen

Der Teilnehmer an einem illegalen Online-Glücksspiel hat einen Anspruch auf Rückzahlung der Spieleinsätze. Diese Einsätze sind ohne Rechtsgrund geleistet worden, weil der zwischen den Parteien über die Teilnahme an den Casino-Glücksspielen geschlossene Vertrag wegen eines schuldhaften Verstoßes des nicht über eine Erlaubnis verfügenden Anbieters gegen § 4 Abs. 1, 4 GlüStV 2021 gemäß § 134 BGB nichtig ist. Einem möglichen Kondiktionsausschluss steht der Schutzzweck des § 4 Abs. 1, 4 GlüStV 2021 entgegen.

Tenor

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 11.03.2025 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin, Az. 6 O 39/23, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

2. Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 284; GlüStV 2021 § 4 Abs. 1; GlüStV 2021 § 4 Abs. 4; BGB § 134;

Gründe

I.