Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11. März 2019 verkündete Schlussurteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten ihrer Prozessbevollmächtigten, Rechtsanwälte A..., B..., C..., in Höhe von 19.715,44 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Auf die Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §
II.
Die zulässige Berufung hat in der Sache Erfolg, denn das angefochtene Urteil hält der rechtlichen Nachprüfung durch den Senat in dem entscheidenden Punkt nicht stand.
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