I. Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 4. Juli 2024 (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.558,28 Euro brutto zu bezahlen nebst Zinsen hieraus iHv. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem Folgetag, an dem dieses Urteil rechtskräftig wird.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger jeweils zum Monatsletzten über die unstreitige monatliche Betriebsrente (Fa. S. und B.) von 11.198,92 Euro brutto hinaus einen weiteren Betrag iHv. 838,32 Euro brutto zu zahlen, erstmals am 31.März 2025.
3. 4.
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