LSG Hamburg - Urteil vom 20.01.2025
L 1 KR 13/24 KH
Normen:
SGB V § 39;

Erstattung der Krankenbehandlungskosten eines Versicherten bei Erforderlichkeit und Notwendigkeit

LSG Hamburg, Urteil vom 20.01.2025 - Aktenzeichen L 1 KR 13/24 KH

DRsp Nr. 2025/4499

Erstattung der Krankenbehandlungskosten eines Versicherten bei Erforderlichkeit und Notwendigkeit

Reicht nach den Krankheitsbefunden eine ambulante Therapie aus, so besteht auch dann kein Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung nach dem § 39 SGB V, wenn der Versicherte aus anderen, nicht mit der Behandlung zusammenhängenden Gründen eine spezielle Unterbringung oder Betreuung benötigt und eine dafür geeignete Einrichtung außerhalb des Krankenhauses nicht zur Verfügung besteht.

Tenor

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 15.727,59 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 39;

Tatbestand