Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 13.01.2023 geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 300,00 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Erstattung einer Aufwandspauschale in Höhe von 300,00 €.
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