Die Klägerin begehrt die Erstattung von Kosten für die Anschaffung und Ausbildung eines Assistenzhundes in Höhe von 16.800,00 € sowie die Übernahme der Haltungskosten.
Bei der 1988 geborenen, bei der Beklagten gesetzlich krankenversicherten Klägerin wurden nach schweren, über Jahre andauernden Akten familiärer und sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend insbesondere eine posttraumatische Belastungsstörung (F43.1; PTBS) sowie eine höhergradige dissoziative Störung, Ego-State-Disorder (F44.9; Dissoziative Identitätsstörung) diagnostiziert. Sie befand sich bereits seit mehreren Jahren in regelmäßiger psychotherapeutischer Behandlung.
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