LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.10.2024
L 4 KR 1714/21
Normen:
SGB V § 33 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 31.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KR 663/19

Erstattung von Kosten für die Anschaffung und Ausbildung eines Assistenzhundes

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2024 - Aktenzeichen L 4 KR 1714/21

DRsp Nr. 2024/13653

Erstattung von Kosten für die Anschaffung und Ausbildung eines Assistenzhundes

Soweit die Versorgung mit einem PTBS-Assistenzhund im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung beitragen soll, steht dem derzeit die Sperrwirkung des Methodenbewertungsvorbehalts nach § 135 Abs 1 Satz 1 SGB V entgegen (neue Behandlungsmethode). Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 31. März 2021 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB V § 33 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Erstattung von Kosten für die Anschaffung und Ausbildung eines Assistenzhundes in Höhe von 16.800,00 € sowie die Übernahme der Haltungskosten.

Bei der 1988 geborenen, bei der Beklagten gesetzlich krankenversicherten Klägerin wurden nach schweren, über Jahre andauernden Akten familiärer und sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend insbesondere eine posttraumatische Belastungsstörung (F43.1; PTBS) sowie eine höhergradige dissoziative Störung, Ego-State-Disorder (F44.9; Dissoziative Identitätsstörung) diagnostiziert. Sie befand sich bereits seit mehreren Jahren in regelmäßiger psychotherapeutischer Behandlung.